Verband berufsmäßig
Bevollmächtigter e.V.

Als Verband berufsmäßig Bevollmächtigter e.V. setzen wir uns für alle Menschen ein, die mit dem Thema der professionellen Betreuung auf Grundlage privatschriftlicher Vollmachten (z.B. Vorsorgevollmacht) in Berührung kommen.

Der Verband

Wir verstehen uns als Interessenvertreter derjenigen, die die wertvolle Aufgabe übernehmen, sich berufsmäßig um Menschen zu kümmern, die fremder Hilfe bedürfen.

Daher sind wir Ansprechpartner für Rechtsanwälte, Steuerberater, Berufsbetreuer, Banken, Versicherungen, Pflegedienste und sonst alle Personen, die mit dem Thema Vorsorge in Berührung kommen.

Ebenso unterstützen wir Privatpersonen dabei, eine geeignete Person zu finden, die bereit ist, sich auf Basis einer privatrechtlichen Vollmacht, um die jeweiligen Belange professionell zu kümmern oder sich bereit erklären, einen bereits eingesetzten Bevollmächtigten zu kontrollieren und/oder zu unterstützen.

Qualitätsstandards
des Verbandes berufsmäßig Bevollmächtigter e.V.

Qualität der Vollmacht

Der Verband berufsmäßig Bevollmächtigter empfiehlt, dass Vollmachten notariell beurkundet werden sollten; oder zumindest sollten die Vollmachten durch einen Rechtsanwalt nach individuellen Vorgaben des Vollmachtgebers erstellt und die Unterschrift öffentlich beglaubigt werden. Von der Verwendung  von Musterformularen wird abgeraten, denn es mangelt an einer begleitenden rechtlichen Beratung.

Innenverhältnis

Der Verband berufsmäßig Bevollmächtigter  empfiehlt, dass die Vereinbarungen zum Innenverhältnis der Vollmacht schriftlich verfasst werden und mindestens zu folgenden Punkten Aussagen enthalten:

  • Unterbringung (Aufenthaltsbestimmung

  • Kriterien zur Veräußerung von Vermögensgegenständen (z.B. Einschaltung von Gutachtern und/oder Maklern)

  • Konkrete Finanzanlageentscheidungen

  • Konkrete Vergütung des Bevollmächtigten

  • Dokumentation

  • Möglichkeit einer Kontrolle des Bevollmächtigten

  • Die Feststellung, dass von Seiten des Bevollmächtigten ein Kündigungsrecht besteht sollte im Zeitpunkt der Vollmachtausübung eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegen

Überschuldungs- und Liquiditätsprüfung

Der Verband berufsmäßig Bevollmächtigter empfiehlt, dass der Bevollmächtigte vor Ausübung der Vollmacht in vermögensrechtlichen Angelegenheiten eine Überschuldungs- und Liquiditätsprüfung vornimmt, um zu verhindern, dass Gläubiger des Vollmachtgebers durch Handlungen des Bevollmächtigten benachteiligt werden.

Versicherungsschutz

Der Verband berufsmäßig Bevollmächtigter empfiehlt, dass berufsmäßig Bevollmächtigte vor Ausübung Ihrer Tätigkeit eine angemessene Vermögenschadenshaftpflicht-Versicherung abschließen und dies dem Vollmachtgeber mitteilen.

Auslandssachverhalte

Der Verband berufsmäßig Bevollmächtigter empfiehlt, dass berufsmäßig Bevollmächtigte sich vom Vollmachtgeber vorab eine nach ausländischem Recht gültige Vollmacht erteilen lassen, sollte dies für die Erledigung aller denkbaren Geschäfte im Ausland notwendig sein.

Kontrolle/ Dokumentation/ Abrechnung

Der Verband berufsmäßig Bevollmächtigter empfiehlt, dass der berufsmäßig Bevollmächtigte bei der Ausübung seiner Vollmacht von einer qualifizierten Person kontrolliert wird. Um kontrollierbar zu sein, soll der Bevollmächtigte eine angemessene Dokumentation seines Handelns erstellen, die mindestens die Anforderungen an die Dokumentation eines gesetzlichen Betreuers erfüllt. Hinsichtlich der Abrechnung der Vergütung des berufsmäßig Bevollmächtigten gelten nachstehende Empfehlungen:

  • Die Vergütung des berufsmäßig Bevollmächtigten erfolgt nach Zeit, wobei ein Stundensatz von 90 € (netto) nicht unterschritten werden sollte.

  • Die Abrechnung nach Zeit erfolgt nach angefangenen 10 Minuten.

  • Reisezeiten zählen als Arbeitszeit.

  • Sonstige Reisekosten und Auslagen werden nach Vorlage der entsprechenden Belege erstattet.

  • Die vorgenommenen Handlungen sind in einem schriftlichen Tätigkeitsbericht festzuhalten und bei Bedarf vorzulegen.

Besondere Herangehensweise bei Unternehmervollmachten

Der Verband berufsmäßig Bevollmächtigter empfiehlt, dass berufsmäßig Bevollmächtigte bei der Ausübung von unternehmerischen Vollmachten nur handeln, soweit ein „qualifizierter Unternehmensnachfolgeplan“ vorliegt, was an umfangreiche Bedingungen geknüpft sein muss.

Unsere Leistungen
für Bevollmächtigte und für Vollmachtgeber

Verband berufsmäßig Bevollmächtigter e.V.
Leistungen für Bevollmächtigte

Wir unterstützen Bevollmächtigte dabei, sich für die Ausübung ihrer Tätigkeit als qualifizierte Berater in dem sensiblen und anspruchsvollen Bereich der Ausübung einer Vorsorgevollmacht positiv abgrenzen zu können.

Zu diesem Zweck zertifizieren wir auf Wunsch diejenigen, die über ausreichende theoretische und praktische Erfahrung auf diesem Gebiet verfügen.

Mehr Informationen
Verband berufsmäßig Bevollmächtigter e.V.
Leistungen für
Vollmachtgeber

Sie benötigen Hilfe und möchten nicht in die gesetzliche Betreuung fallen? Als Verband berufsmäßig Bevollmächtigter e.V. sehen wir unsere Hauptaufgabe darin, qualifizierte Personen, bei der Ausübung ihrer wichtigen Tätigkeit zu unterstützen.

Gerne stellen wir Kontakt zu unseren Mitgliedern her und verweisen höflich auf unsere Rubrik „Verbandsmitglieder“ auf dieser Internetpräsenz.

Mehr Informationen

Der Vorstand

Der Vorstand des Verbands berufsmäßig Bevollmächtigter e.V. arbeitet ehrenamtlich und setzt sich unter anderem aus den Berufsgruppen der Rechtsanwälte, Steuerberater, Testamentsvollstrecker und zertifizierten Finanzplaner zusammen.

Steuerberater
PETER HINRICH MEIER
• Vorsitzender •
Rechtsanwalt
NORBERT SCHÖNLEBER
• stellv. Vorsitzender •
Rechtsanwalt
LUKKE MÖRSCHNER
• stellv. Vorsitzender •
Bachelor of Arts (B.A.)
MARCO MÜLLER
• Vorstandsmitglied für Finanzen •
Rechtsanwalt
EBERHARD ROTT
• Beisitzer •
Diplom-Kaufmann
RALF MAACK
• Beisitzer •
Steuerberater
THOMAS TERHAAG
• Beisitzer •
Rechtsanwalt
JAN-HENDRIK FRANK
• Beisitzer •
Steuerberater
CHRISTIAN WOLF
• Beisitzer •

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Leipziger Platz 9
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E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 (0) 7275 91 48 90

Rufen Sie uns jederzeit an oder kommen Sie vorbei, wir sind bemüht, Anfragen innerhalb von 24 Stunden an Werktagen zu beantworten.

Amtsgericht – Registergericht Charlottenburg: VR 37356 B

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